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Um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, hat der Gesetzgeber als Gegengewicht das Kündigungsschutzgesetz geschaffen. Verschiedene Vorschriften schränken die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber ein und zwingen ihn, vor einer Kündigung zunächst andere Maßnahmen zu ergreifen, eine Kündigung zu begründen und zwischen verschiedenen Arbeitnehmern eine Sozialauswahl zu treffen.
Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für ungerechtfertigt, kann er sich mit der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht wehren.
Folgende Punkte sollten gleich von Beginn an richtig gemacht werden, um später keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen: