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Kündigung? Abfindung? Lohn? - Wir kennen Ihre Rechte!


Wir lassen Sie nicht allein! Als Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir an Ihrer Seite!


Um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, hat der Gesetzgeber als Gegengewicht das Kündigungsschutzgesetz geschaffen. Verschiedene Vorschriften schränken die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber ein und zwingen ihn, vor einer Kündigung zunächst andere Maßnahmen zu ergreifen, eine Kündigung zu begründen und zwischen verschiedenen Arbeitnehmern eine Sozialauswahl zu treffen.

Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für ungerechtfertigt, kann er sich mit der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht wehren. 

Folgende Punkte sollten gleich von Beginn an richtig gemacht werden, um später keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen:


  • Bei Aushändigung der Kündigung bestätigen Sie nur den Erhalt, aber nicht, dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind o.ä.
  • Beachten Sie, dass ab Erhalt der Kündigung Fristen laufen, die Sie einzuhalten haben, wenn Sie sich wehren möchten!
  • Auch, wenn Sie bei Erhalt der Kündigung krank gewesen sein sollten, ist die Kündigung deswegen grundsätzlich zulässig. Also warten Sie nicht, bis Sie wieder gesund sind.
  • Melden Sie sich umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn die Kündigung das Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Monaten beenden soll.